Kupplung (Schaltgetriebe)
Definition
Die Kupplung verbindet den Motor mit dem Schaltgetriebe: Eine Reibscheibe wird zwischen Schwungrad und federbelasteter Druckplatte eingespannt, und das Treten des Pedals bewegt ein Ausrücklager (über Seilzug oder hydraulisch über Geber- und Nehmerzylinder bzw. einen Zentralausrücker in der Kupplungsglocke), das die Druckplatte abhebt und die Scheibe freigibt. Der Belag verschleißt bei jedem Schlupf, schneller bei Anfahren am Berg, Anhängerbetrieb und Fuß auf dem Pedal; eine verschlissene Kupplung rutscht (Drehzahl steigt ohne entsprechende Beschleunigung, vor allem in hohen Gängen unter Last, mit Brandgeruch), eine verschlissene oder verölte Scheibe oder eine ermüdete Tellerfeder rupft beim Anfahren. Ausrückseitige Fehler sind ein lautes Lager (Heulen oder Brummen bei getretenem Pedal), ein undichter Nehmerzylinder (sinkendes Pedal, Flüssigkeitsverlust, oft aus dem gemeinsamen Bremsflüssigkeitsbehälter), Luft in der Hydraulik, ein gelängter Seilzug und ein festgegangener Nachstellmechanismus, der das Pedal hoch und hart stehen lässt oder das Schalten erschwert. Zum Ersatz gehören Scheibe, Druckplatte, Ausrücklager, oft der Zentralausrücker und eine Prüfung des Zweimassenschwungrads; selbstnachstellende Druckplatten müssen mit dem passenden Werkzeug montiert werden. Keine Fehlercodes bei konventionellen Schaltgetrieben außer für den Kupplungspedalschalter (P0704, P0806-P0808) für Tempomat und Start-Stopp; verwandte Symptome sind Rutschen, Rupfen, Geräusche und schwergängiges Schalten.